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Häufig gestellte Fragen

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall, Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang, Gebrauchtwagenkauf (seriöser Kaufpreis bzw. Unfallfrei), Fahrzeugbewertungen, Odltimergutachten (Wertgutachten), Technisches Gutachten (Aggregatschäden, Motor Getriebe, Achsen), Lackprüfung ( Unfallfrei )

Wann habe ich Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter?

Wenn Fahrzeug in Eigen Regie reparieren und keine Rechnung über die Reparatur vorliegt. Reperaturbestätigung dient als Nachweis, das Fahrzeug reparieren. Sobald Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, haben Sie Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter / Sachverständigen, der Ihre Interessen vertritt. Als unabhängiger Kfz-Gutachter / Sachverständiger unterliegen wir keinerlei Bindungen mit den Versicherungen. Ihr Schaden wird von uns genauestens inspiziert und dokumentiert. Dabei werden nicht nur der entstandene Kfz-Schaden sondern auch Nebenkosten wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und sonstige anfallende Erstattungspflichtige Kosten berücksichtigt.

Welche Vorteile hat die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters?

Oftmals treten durch einen nicht selbst verschuldeten Unfall geschädigte Personen direkt mit der Versicherung in Kontakt. Dies hat jedoch den Nachteil, da Sie in diesem Moment mit der Partei verhandeln, der für den Ihnen entstandene Schaden zu haften hat und somit ein natürliches Eigeninteresse daran hat, die hierdurch entstandenen Kosten zu minimieren. Als freier, unabhängiger Verband geprüfter und anerkannte Kfz-Sachverständiger/ Unfallgutachter unterliegen wir keinerlei Bindungen mit den Versicherungen und haben den Fokus auf Ihre Rechte und Ansprüche. Ihr Schaden wird von uns genauesten inspiziert und dokumentiert. Dabei werden ggf. nicht nur der Schaden sondern auch Nebenkosten wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und sonstige anfallende Erstattungspflichtige Kosten berücksichtigt.

Besteht die Möglichkeit sich Schadenssumme auszahlen zu lassen ?

Grundsätzlich ist es möglich sich den Betrag der Schadenssumme auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen, jedoch werden im Zusammenhang mit der Auszahlung die anfallende Mehrwertsteuer von der Schadenssumme abgezogen. Man spricht hierbei auch von einer Fiktiven Abrechnung.

Entstehen Kosten für die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters?

Im Bedarfsfall rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Durch Unterzeichnung einer Abtretungserklärung berechtigen Sie uns die Gutachter-Gebühr direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen - Ihnen entstehen somit keinerlei Kosten. Die Reparaturkosten sowie evtl. anfallende Entschädigung erhalten Sie parallel dazu direkt von der Versicherung der gegnerischen Partei.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. Aber ich als Sachverständiger kann Ihnen ebenso einen Kostenvoranschlag mit Digitalbildern erstellen, dieser muss ebenso von der Versicherung bezahlt werden, und kann jederzeit Ihn ein Schadengutachten geändert werden wenn es Probleme gibt.

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines so genannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, übernehmen eventuell die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine Beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeidlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.